den Autoschlüssel in ihrer Handtasche aufbewahrt und den Reserveschlüssel an einem dem Beschuldigten unbekannten Ort in der gemeinsamen Wohnung versteckt hat, leuchtet vor dem Hintergrund, dass der Beschuldigte ihren Hyundai Santa Fe bereits am 7. März 2020 zum Gebrauch entwendet hatte (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 23. Juni 2020; Beizugsakten STA Zürich-Sihl 2020/10008538), ohne Weiteres ein. Hätte sie den Beschuldigten ihr Fahrzeug nutzen lassen wollen, hätte für ein solches Vorgehen kein Anlass bestanden.