Nachdem das Verfahren gegen sie mit Verfügung vom 27. Juni 2022 eingestellt worden war (act. 140), wurde sie anlässlich der Berufungsverhandlung als Zeugin einvernommen und hat übereinstimmend ausgesagt, der Beschuldigte habe ihren Hyundai nicht benutzen dürfen, sie habe nach der Nachtschicht geschlafen, der Schlüssel sei in der Regel in ihrer Handtasche und der Reserveschlüssel versteckt gewesen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6 ff.). Der Beschuldigte hat sodann anlässlich seiner Einvernahme vom 24. September 2021 ebenfalls nicht behauptet, C._____ habe ihm das Fahrzeug überlassen.