ihrer Handtasche platziert. Der Reserveschlüssel befinde sich im Gästezimmer hinter einem Foto. Beide Autoschlüssel hätten sich an dem Ort befunden, wo sie diese zuletzt platziert habe, und der Beschuldigte wisse nicht, wo sich die Autoschlüssel befänden (act. 113 f.). Als die Polizei an ihren Wohnort gekommen sei, habe der Beschuldigte sie geweckt und nach dem Autoschlüssel gefragt. Sie habe diesen dann dem Polizisten ausgehändigt (act. 112).