Er hat auf ihre Frage, ob er die Kollision nicht bemerkt habe, geantwortet und danach, wohl im Bewusstsein um die drohenden Konsequenzen wegen Fahrens ohne Berechtigung und in fahrunfähigem Zustand, seine Fahrt weiter fortgesetzt. An seinem Wohnort angekommen war er sogar in der Lage, den Hyundai Santa Fe rückwärts in der Tiefgarage einzuparkieren (act. 62). Dieses Verhalten spricht gegen einen schweren Rauschzustand und damit eine wesentliche Beeinträchtigung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit. Weiter hat der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung ausgesagt, er sei nicht «weg» gewesen und könne sich nicht vorstellen, dass er nicht mehr wisse, dass er gefahren sei.