Gründe für eine Schuldunfähigkeit können in einer Bewusstseinsstörung durch schwere Intoxikation liegen. Mit Bezug auf Alkohol zieht die Rechtsprechung ab einer gewissen Blutalkoholkonzentration eine Verminderung der Schuldfähigkeit in Betracht. Der Blutalkoholkonzentration kommt bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit aber keine ausschlaggebende Bedeutung zu. Sie bietet lediglich eine Orientierungshilfe. Im Sinne einer groben Faustregel geht die Rechtsprechung davon aus, dass bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 3 ‰ meist Schuldunfähigkeit vorliegt.