Der Beschuldigte war am Tag des Vorfalls 41 Jahre alt, von normaler Statur, trug eine Glatze, bei der eine Schattierung durch die nachwachsenden Haare zu sehen war, und war – entgegen der Behauptung des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung, wonach er kein einziges rotes oder rosafarbenes T-Shirt besitze (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 21) – mit einem roten bzw. rosa T-Shirt bekleidet (act. 69). B._____s Beschreibung des ihr damals unbekannten Lenkers (ca. 40 Jahre alt, schlank, rasierter Kopf [Bürstenschnitt]) entsprach damit relativ genau dem Aussehen des Beschuldigten, bei dem es sich um den Lebenspartner von C._____ handelt.