Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 ff.). Sie habe ihn anhand seines Haarschnitts und der speziellen roten bzw. rosa Farbe seines T-Shirts erkannt (act. 105; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Der Beschuldigte war am Tag des Vorfalls 41 Jahre alt, von normaler Statur, trug eine Glatze, bei der eine Schattierung durch die nachwachsenden Haare zu sehen war, und war – entgegen der Behauptung des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung, wonach er kein einziges rotes oder rosafarbenes T-Shirt besitze (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 21) – mit einem roten bzw. rosa T-Shirt bekleidet (act. 69).