Der Beschuldigte bestreitet, den Hyundai Santa Fe mit dem Kennzeichen AG […] am 2. September 2021 gelenkt und dabei einen Unfall verursacht zu haben (Berufungsbegründung Ziff. 13 ff.). Für den Fall, dass von einer Verwicklung des Hyundai Santa Fe in den Unfall ausgegangen würde, bestreitet er das Bestehen eines objektiv feststellbaren Schadens (Berufungsbegründung Ziff. 40 ff.). Weiter macht er geltend, aufgrund der Blutalkoholkonzentration im Tatzeitpunkt von 3.19 ‰ sei er schuldunfähig gewesen (Berufungsbegründung Ziff. 46 ff.).