3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 14. Juli 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 3.2. Am 28. September 2023 reichte der Beschuldigte vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Begründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 19. Oktober 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Abweisung der Berufung. 3.4. Am 13. Dezember 2023 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme zur Berufungsantwort der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ein.