Die widerrufene Freiheitsstrafe bildet zusammen mit der neuen Strafe die Gesamtstrafe gemäss Ziff. 2. 5. 5.1. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 25.02.2020 für 140 Tagessätze Geldstrafe zu einem Tagessatz von je Fr. 60.00 gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Satz 1 widerrufen. Die widerrufene Geldstrafe von total Fr. 8'400.00 ist zu bezahlen. -3- 5.2. [entfällt] […]