Bis zur ausländerrechtlichen Ausweisung aus der Schweiz lebte er zusammen mit seiner langjährigen Partnerin B., der gemeinsamen Tochter G. (geb. tt.mm.2012) sowie der Tochter von B. aus einer früheren Partnerschaft, H. (geb. tt.mm.2007), in V. (UA act. 8). Aktuell wohnt der Beschuldigte bei einem Freund in der Dominikanischen Republik (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Die Angehörigen des Beschuldigten leben in der Schweiz und in den USA (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Zu seinem Vater – dessen Aufenthaltsort ihm unbekannt ist – hat er nach eigenen Angaben keinen Kontakt mehr (UA act. 7; vorinstanzliches Protokoll S. 14, act. 99; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3).