Der Lebensmittelpunkt des Beschuldigten lag bis zu seiner ausländerrechtlich bedingten Ausreise in der Schweiz. Er besuchte an verschiedenen Orten in R. die Grundschule, bevor er im Jahr 2002 an die Privatschule der Organisation «C.» und später in das Jugendheim D. in S. kam (MIKA-Akten act. 339). Nach eigenen Angaben des Beschuldigten lebte er während seiner Schulzeit auch in verschiedenen Pflegefamilien (UA act. 9). Danach hat er – immer noch unter der Aufsicht der Organisation «C.» – eine landwirtschaftliche Anlehre begonnen, welche er nach etwa einem Jahr wieder abgebrochen hat. Danach arbeitete er über die Organisation «C.» weiter in der Landwirtschaft (UA act.