Bei der Bildung der Gesamtstrafe ist die neue Strafe als Einsatzstrafe in sinngemässer Anwendung des Asperationsprinzips durch die widerrufene Strafe zu erhöhen. Die Widerrufsstrafe wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Amtsanmassung, mehrfacher Nötigung, Übertretung des Fernmeldegesetzes, Hausfriedensbruchs, mehrfacher Freiheitsberaubung und Entführung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz steht in keinem Zusammenhang zum vorliegenden Delikt. Der Gesamtschuldbeitrag ist entsprechend hoch zu veranschlagen.