Falls der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht geständig ist, sondern dem Gericht abenteuerlich anmutende Geschichten über den Zweck des Transports des Kokains unterbreitet, kann hinsichtlich des begangenen Unrechts auch nicht nachhaltig einsichtig sein. Die von ihm bekundete Reue geht denn auch nicht über eine blosse Tatfolgenreue hinaus. Unter diesen Umständen ist eine Strafminderung, wie sie bei einem von Anfang an vollumfänglich geständigen, einsichtigen und reuigen Täter möglich ist, ausgeschlossen.