Weiter verurteilte ihn das Bezirksgericht Dielsdorf mit Urteil vom 8. Oktober 2019 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer unbedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen à Fr. 60.00 und verlängerte die Probezeit des bedingt vollziehbaren Anteils der ausgesprochenen Freiheitsstrafe vom 29. März 2017 um ein Jahr auf drei Jahre. Schliesslich verurteilte die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 7. Januar 2020 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 60.00, verzichtete auf den Widerruf des bedingt vollziehbaren Anteils der ausgesprochenen Freiheitsstrafe vom 29. März 2017 und sprach stattdessen eine