und Entführung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz als Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 12. Januar 2016 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten, bei einem unbedingt vollziehbaren Anteil von 12 Monaten (entgegen des Strafregisterauszuges, siehe UA act. 4 und 34) sowie einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Weiter verurteilte ihn das Bezirksgericht Dielsdorf mit Urteil vom 8. Oktober 2019 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer unbedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen à Fr. 60.00 und verlängerte die Probezeit des bedingt vollziehbaren Anteils der ausgesprochenen Freiheitsstrafe vom 29. März 2017 um ein Jahr auf drei Jahre.