hat, mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_134/2021 vom 20. Juni 2022 E. 1.3.4 und 1.5, je mit weiteren Hinweisen). Offen bleiben kann, wie -6- es sich mit den auf einem der sichergestellten Mobiltelefone enthaltenen Chatnachrichten verhält, kommt diesen für das gewonnene Beweisergebnis doch keine entscheidende Bedeutung zu und wird deshalb auch nicht darauf abgestützt (vgl. Art. 139 Abs. 2 StPO).