Dass er sich während des an sich schon risikobehafteten Unterfangens noch dafür entschieden haben soll, mit knapp 150 Gramm Kokain im Auto in Spreitenbach anzuhalten, um ein Geschenk für einen Kollegen zu kaufen, lassen die Behauptungen des Beschuldigten zusätzlich abwegig und unglaubhaft erscheinen. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte sich weigerte, zu seiner Entlastung erforderliche Angaben zu machen, obwohl eine substanzierte Erklärung angesichts der belastenden Beweiselemente vernünftigerweise erwartet werden durfte.