act. 14, 50; vorinstanzliches Protokoll S. 18, act. 103; dafür spricht auch das negative Ergebnis des Drugwipe-Tests anlässlich der Festnahme vom 10. September 2020, UA act. 38), kann nicht geglaubt werden, wenn er ausführt, dass das Kokain nur für einen einzigen Endabnehmer und Konsumenten bestimmt gewesen sei. Mithin sind seine Ausführungen, er habe einem Kollegen von ihm, einem «Banker», einen Gefallen getan und habe das Kokain bei einem Lieferanten abgeholt und ihm anschliessend bringen wollen, sei aber zuerst in Spreitenbach noch ein Geschenk einkaufen gegangen (vorinstanzliches Protokoll S. 19, act.