2.3.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte am 10. September 2020 149.60 Gramm Kokain mit einem Reinheitsgrad von 100% erhalten und in seinem Personenwagen Skoda Octavia transportiert hat (Plädoyer der Verteidigung S. 3.). Der Beschuldigte macht jedoch zusammenfassend geltend, dass das Kokain lediglich für eine Person bestimmt gewesen sei, einem Bekannten aus früheren Zeiten, weshalb auch keine Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen bestanden habe (Plädoyer der Verteidigung S. 3).