Das Verschulden des Beschuldigten liegt indessen im unteren Bereich des Strafrahmens des Betrugs von bis zu fünf Jahren und ist entsprechend noch als leicht zu bezeichnen. Ohne das Delikt zu bagatellisieren, ist auch darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um ein Delikt gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität, sondern um ein Delikt gegen das Vermögen handelt, wobei der entstandene Vermögensschaden als noch gering einzustufen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1385/2021 vom 29. August 2023 E. 2.5.3), zumal der Beschuldigte der Arbeitslosenkasse die unrechtmässigen Leistungen - 16 -