4.3.2. Der Beschuldigte wird vorliegend wegen mehrfachen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessatzen verurteilt. Das Verhalten des Beschuldigten zeugt von einer gewissen Gleichgültigkeit gegenüber den finanziellen Interessen der öffentlichen Hand. Es handelt sich um ein Verbrechen, was grundsätzlich schwer wiegt. Das Verschulden des Beschuldigten liegt indessen im unteren Bereich des Strafrahmens des Betrugs von bis zu fünf Jahren und ist entsprechend noch als leicht zu bezeichnen.