4.3. 4.3.1. Der im Jahr 1984 geborene Beschuldigte, welcher im Juli 2006 im Rahmen des Familiennachzugs durch seine damalige Ehefrau in die Schweiz einreiste, stammt aus dem Kosovo (GA act. 24 f.; Mika-Akten S. 6). Der Beschuldigte hat somit die prägenden Kindheits- und Jugendjahre im Kosovo verbracht. Relevante gesundheitliche Erkrankungen hat er nicht (UA act. 5 Ziff. 22). Auch wenn der Beschuldigte nun seit mehr als 15 Jahren in der Schweiz wohnt, wäre für ihn eine Integration im Kosovo möglich.