3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 13. Juli 2023 hat die Staatsanwaltschaft das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten. Sie beantragte, der Beschuldigte sei des mehrfachen Betrugs schuldig zu sprechen und zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 90.00, Probezeit zwei Jahre, und einer Busse von Fr. 650.00, Ersatzfreiheitsstrafe acht Tage, zu verurteilen. Der Beschuldigte sei für fünf Jahre des Landes zu verweisen. -4- Die Landesverweisung sei im Schengener Informationssystem (SIS) einzutragen.