Gegenüber der Arbeitslosenkasse erklärte der Beschuldigte sowohl auf dem Formular "Angaben der versicherten Person für den Monat Mai 2018" als auch auf dem Formular "Angaben der versicherten Person für den Monat Juni 2018" wahrheitswidrig, nur bei der C._____ AG in R._____ erwerbstätig gewesen zu sein. Der Beschuldigte gab auf den Formularen bezüglich der Frage 1: "Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?" jeweils an, nur bei der C._____ AG in S._____ gearbeitet zu haben und verneinte die Frage 2: "Haben Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt?".