Der Beschuldigte hat mehrfach in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irregeführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen geschädigt hat. Der Beschuldigte bezog vom 1. Juni 2017 bis 17. April 2019 von der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau Arbeitslosenentschädigung.