6.2. Es gilt im Übrigen darauf hinzuweisen, dass aktuell noch ein Aufsichtsverfahren vor dem Obergericht, Schuldbetreibungs- und Konkurskommission als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde (KBE.2022.3), hängig ist, welches jedoch aufgrund des vorliegenden Strafverfahrens sistiert wurde (act. 198 f.). Ob die Handlungen des Beschuldigten allenfalls disziplinarisch relevant sind, wird die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission nach rechtskräftigem Abschluss dieses Strafverfahrens abschliessend zu prüfen haben.