6. 6.1. Der Beschuldigte ist zusammengefasst vom Vorwurf der mehrfachen, teilweise versuchten Nötigung gemäss Art. 181 StGB (teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) sowie vom Vorwurf der mehrfachen versuchten Erpressung nach Art. 156 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB freizusprechen.