4. 4.1. Indem die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg geltend macht, dass der Beschuldigte die Einleitung der Betreibung und damit verbunden das Rechtsöffnungsbegehren sowie die Anzeige bei der Anwaltskommission einzig deshalb eingeleitet habe, um C._____ zur Bezahlung einer Nichtschuld respektive zu "mühsamen Handlungen" zu zwingen (vgl. E. 2.2 hiervor), wirft sie diesem sinngemäss eine Schikanebetreibung und ein schikanöses Verhalten vor. Solches liegt vor, wenn der Beschuldigte wider besseres Wissen (und damit direktvorsätzlich) um den Nichtbestand der -9-