2.2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wirft dem Beschuldigten mit Anklageschrift vor, mit diesen Handlungen (vgl. E. 2.1 hiervor) wissentlich und willentlich den Tatbestand der mehrfachen (teilweise versuchten) Nötigung sowie eventualiter der mehrfachen versuchten Erpressung erfüllt zu haben, indem er C._____ zu "mühsamen Handlungen" gezwungen habe und er ihn habe dazu bringen wollen, die Betreibungsgebühren für die Betreibungen seiner Mandantin zu bezahlen (act. 238-240).