Alsdann reichte der Beschuldigte am 22. Juli 2021 ein Gesuch um definitive Rechtsöffnung in der gegen C._____ am 11. Mai 2021 erhobenen Betreibung beim Regionalgericht QQ._____ ein (act. 111). Das Regionalgericht QQ._____ wies das Gesuch des Beschuldigten um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung mit Entscheid vom 1. Oktober 2021 ab und verpflichtete das Regionale Betreibungsamt Y._____ zur Zahlung einer Parteikostenentschädigung in Höhe von Fr. 40.00 an C._____ -7-