2. 2.1. Die ergänzte und abgeänderte Anklageschrift vom 7. Oktober 2022 (act. 238 ff.) enthält mehrere, aufeinanderfolgende Handlungen betreffend C._____. In tatsächlicher Hinsicht erstellt und unbestritten ist das Folgende: Der Beschuldigte wandte sich mit E-Mail vom 20. April 2021 (act. 78) mit folgendem Wortlaut an C._____: "Sollten nicht alle Rechnungen bis am 03.05.2021 bezahlt sein, sehen wir uns gezwungen ein Betreibungsverfahren gegen Sie als Gläubigervertreter einzuleiten und eine Meldung an die Anwaltskammer zu erstatten."