Total Fr. 1'843.10 Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten auferlegt, somit insgesamt Fr. 1'843.10. 4. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber." 3.2. Mit Eingabe vom 20. April 2023 meldete die Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg gegen das ihr am 18. April 2023 zugestellte Urteilsdispositiv Berufung an, worauf ihr das begründete Urteil am 14. Juli 2023 zugestellt wurde. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg stellte mit Berufungserklärung vom 14. Juli 2023 die folgenden Anträge: