2. 2.1. Die Zivilforderung wird auf den Zivilweg verwiesen. 2.2. Der Privatklägerschaft wird keine Parteientschädigung zugesprochen. -5- 3. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 800.00 Gerichtsgebühr Fr. 900.00 Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden Fr. 71.10 andere Auslagen Fr. 72.00