Der Beschuldigte hat C._____ durch die Androhung der Betreibung einer Nichtschuld und einer Anzeige an die Anwaltskommission sowie schliesslich mit Betreibung der Nichtschuld und Anzeige an die Anwaltskommission wissentlich und willentlich genötigt gegen diese ungerechtfertigte Betreibung und Anzeige vorzugehen. C._____ war zu mühsamen Handlungen (Veranlassen der E-Mail vom 20. April 2021, 11.59 Uhr, Erheben von Rechtsvorschlag gegen die Betreibung, Verfassen der Stellungnahme vom 17. August 2021 an das Regionalgericht QQ.