Der Beschuldigte beabsichtigte damit wissentlich und willentlich, dass C._____ sich seiner haltlosen Forderung fügt und die ungerechtfertigte Aufwandgebühr bezahlt und sich das Betreibungsamt um den zu zahlenden Betrag bereichert. C._____ bezahlte nicht. Auch musste sich C._____ dem Willen des Beschuldigten entsprechend mit der Forderung des Beschuldigten auseinandersetzen.