Das Regionalgericht QQ._____ wies das Gesuch des Beschuldigten um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung mit Entscheid vom 1. Oktober 2021 ab und verpflichtete das Regionale Betreibungsamt Y._____ zur Zahlung einer Parteikostenentschädigung von CHF 40.00 an C._____. Das Regionale Betreibungsamt Y._____ bezahlte die Parteikostenentschädigung in der Folge nicht. Der Beschuldigte beabsichtigte damit wissentlich und willentlich, dass sich C._____ dem Willen des Beschuldigten entsprechend mit der Nichtzahlung der Parteikostenentschädigung und dem Nichtrückzug der Betreibung auseinandersetzen und Beschwerde erheben muss. -4-