Der Beschuldigte hat vorsätzlich, d.h. wissentlich und willentlich, versucht, jemanden durch Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten zu bestimmen, wodurch dieser sich selbst am Vermögen schädigt, dies in der Absicht einen andern damit unrechtmässig zu bereichern. -3- C._____ leitete als Gläubigervertreter für eine Mandantin mehrere Betreibungen beim Regionalen Betreibungsamt Y._____ ein (Betreibungen Nr. [...]). Die jeweiligen Rechnungen und Mahnungen für die entsprechenden Betreibungskosten wurden C._____ zugestellt. Die Mandantin von C._____ bezahlte die angefallenen Betreibungskosten in der Folge nicht.