Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 17. Februar 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl wegen Nötigung und bestrafte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 210.00, bedingt aufgeschoben, bei einer Probezeit von 2 Jahren, und einer Busse von Fr. 800.00. 1.2. Der Beschuldigte erhob gegen den Strafbefehl am 22. Februar 2022 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hielt am Strafbefehl fest und überwies die Akten mit Verfügung vom 29. März 2022 an das Bezirksgericht Y._____ zur Durchführung des Hauptverfahrens.