5. 5.1. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 2'580.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 1'050.00) werden dem Beschuldigten auferlegt. 5.2. Der Beschuldigte hat die Kosten für seine freigewählte Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren selbst zu tragen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)