1. Der Beschuldigte wird vom Vorwurf des mehrfachen Ausstellens eines falschen ärztlichen Zeugnisses betreffend die nicht in Ziff. 2 genannten Personen freigesprochen [in Rechtskraft erwachsen]. 2. Der Beschuldigte wird wegen mehrfachen Ausstellens eines falschen ärztlichen Zeugnisses gemäss Art. 318 Ziff. 1 Abs. 1 StGB betreffend B._____, C._____, D._____, E._____, F._____, G._____, H._____, I._____, J._____, K._____, L._____, M._____, N._____, O._____, P._____, U._____, T._____ schuldig gesprochen.