3.5. Diese Einsatzstrafe wäre an sich für die weiteren Straftaten (16 weitere unwahre Zeugnisse) für welche bei einer konkreten Einzelbetrachtung jeweils auf eine Einzelstrafe von 9 Monaten (in 2 Fällen mit direktem Vorsatz H._____ und F._____) bzw. 8 Monaten (in 14 Fällen mit Eventualvorsatz) Freiheitsstrafe zu erkennen wäre, angemessen zu erhöhen.