Das unwahre ärztliche Zeugnis wurde zwecks Umgehung der zur Epidemiebekämpfung eingeführten Schutzmassnahmen ausgestellt. Verschuldenserhöhend wirkt sich auch das sehr hohe Mass an Entscheidungsfreiheit, über welches der Beschuldigte verfügte, aus. Es wäre für ihn ein Leichtes gewesen, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten und auf die Ausstellung eines unwahren Attests zu verzichten. Entsprechend schwer wiegt die Entscheidung dagegen und damit sein Verschulden (BGE 117 IV 112 E. 1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).