Schliesslich zeigt sich seine Überzeugung fehlender medizinischer Indikationen darin, dass er Abklärungen oder Untersuchungen nicht einmal in Betracht zog, sondern direkt auf simple schriftliche oder telefonische Anfrage hin, die nicht einmal Symptombeschriebe beinhalteten, Maskendispense erteilte (vgl. oben). In seinen Attesten spiegelte er jedoch genau solche Abklärungen und Untersuchungen vor, indem er den Dispens mit dem Passus begründete «aus gesundheitlichen Gründen» und somit - 11 - dem Leser den Eindruck vermittelte, dass die Krankheitsgeschichte der betroffenen Person abgeklärt worden sei.