SMS mit Mitteilung, dass man im Austausch mit anderen auf ihn gestossen sei, act. 95). Es wäre insofern auch realitätsfremd davon auszugehen, dass der Beschuldigte Patienten in Liechtenstein oder der Ostschweiz hat, die für Hausarztbesuche nach Q._____ reisen würden. Schliesslich zeigt sich seine Überzeugung fehlender medizinischer Indikationen darin, dass er Abklärungen oder Untersuchungen nicht einmal in Betracht zog, sondern direkt auf simple schriftliche oder telefonische Anfrage hin, die nicht einmal Symptombeschriebe beinhalteten, Maskendispense erteilte (vgl. oben).