2.5. Die vom Beschuldigten im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ausgestellten ärztlichen Zeugnisse mit Masken- bzw. Impfdispensen wiesen einen unwahren Inhalt auf. Der Beschuldigte hat die Masken- bzw. Impfatteste ausgestellt, ohne dass auch nur annähernd Hinweise für medizinisch Gründe vorlagen. Im Gegenteil waren die Betroffenen teilweise von ihren Hausärzten oder Kinderärzten «abgeblitzt» (act.