P._____ bestätigte mit Nachricht vom 7. Juli 2021 (act. 85), dass er einen Maskentragdispens vom Beschuldigten erhalten habe, aber dass er eigentlich nach einem Arztzeugnis gefragt habe, welches seine Arbeitsunfähigkeit bescheinige. Damit ist erstellt, dass der Beschuldigte ein Attest ausstellte, ohne dass P._____ ihn darum gebeten hatte. Zudem zeugt die fälschliche Ausstellung eines Maskendispenses eben gerade davon, dass keine Konsultation stattgefunden haben kann und der Beschuldigte ein Zeugnis ohne Kenntnis des Gesundheitszustandes von P._____ ausstellte.