Dass in all diesen Fällen kostenlose Konsultationen – telemedizinischer oder sonstiger Art – stattgefunden haben, ist wenig glaubhaft. Der Beschuldigte führte weiter aus, es sei auch vorgekommen, dass Personen ihm ihre Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse etc.) zur Ausstellung eines Attests per SMS oder Mail mitgeteilt hätten. Das habe jedoch Ausmasse angenommen, die nicht mehr zu «handeln» gewesen seien (act. 320). P._____ bestätigte mit Nachricht vom 7. Juli 2021 (act. 85), dass er einen Maskentragdispens vom Beschuldigten erhalten habe, aber dass er eigentlich nach einem Arztzeugnis gefragt habe, welches seine Arbeitsunfähigkeit bescheinige.