Hermichen Dank» (act. 75). Diese Reaktion passt ins Bild der Ausstellung eines Maskendispenses ohne vorgängige medizinische Konsultation oder Kenntnis der Krankheitsgeschichte. Zudem wäre auch eine SMS- Bestätigung, dass das Arztzeugnis ausgestellt worden sei nach wenigen Stunden zuvor durchgeführter Konsultation atypisch. Der Beschuldigte konnte denn auch weder Daten von Konsultation angeben noch Rechnungen, Terminbestätigungen, Anrufverzeichnungen oder ähnliche Unterlagen vorweisen. Dass in all diesen Fällen kostenlose Konsultationen – telemedizinischer oder sonstiger Art – stattgefunden haben, ist wenig glaubhaft.