Donnerstagabend, 25. November 2021 nach einer Maskentragdispens («Bitte um Maskendispens, O._____, [Adresse]»), worauf der Beschuldigte am Samstagabend, 27. November 2021 mit «Gemacht» antwortete (act. 74). Aufgrund der Rückmeldungen des Beschuldigten «Gemacht» ist zweifelslos davon auszugehen, dass ein – mit den sichergestellten leeren Vorlagen für Maskendispense identisches (act. 55.3 f, 55.6, 49, 254; act. 319 Frage 21) – Attest ausgestellt worden ist. Eine wie vom Beschuldigten vorgebrachte zwischenzeitlich erfolgte physische, telemedizinische oder anderweitige Konsultation ist nicht ersichtlich (Berufungsbegründung, S. 15).